Platzsparend, nachhaltig und zukunftsfähig
Da elektrische Flächenheizungen keinen Stellplatz und keinen Vorratsbehälter, Öl- oder Flüssiggastank benötigen, können Wohnflächen, Kellerräume und das Außengelände eines Eigenheims für andere Zwecke genutzt werden. Aufgrund der Bauart erzeugen direktelektrische Heizungen keine Emissionen vor Ort und erfüllen damit auch zukunftssicher die europäische Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie, die es bis zum Sommer 2026 umzusetzen gilt.
Die Elektro-Flächenheizung wird in unterschiedlichen Systemvarianten angeboten und die renommierten Hersteller bieten je nach Anwendung eine Vielfalt an Produktlösungen.
Je nach Wunsch des Bauherrn und architektonischer Beschaffenheit des Gebäudes kann auf eine Vielzahl der verschiedenen elektrischen Ausführungen zurückgegriffen werden, wie
- Heizmatten, auf denen der Heizdraht zu leichteren Verarbeitung mäanderförmig vorkonfektioniert ist,
- Carbonfolien, die unter einem halben Millimeter dünn sind
- Heizgewebe auf Glasfaserbasis oder
- Spezialpapiere
Der Markt bietet zudem auch elektrische Flächenheizungen als Trockensysteme mit bereits vorgefertigten Dämm-Matten und integrierten Heizdrähten, die sich gut für die Sanierung eignen.



Bodenbelag
Grundsätzlich kann jeder Bodenbelag auf eine elektrische Flächenheizung aufgebracht werden. Keramische Fliesen und Natursteine eignen sich hervorragend wegen ihrer guten Wärmeleitfähigkeit. Aber auch Bodenbeläge, wie z. B. Laminat, Parkett, Linoleum oder Teppichboden können verlegt werden. Hier müssen die Herstellerhinweise beachtet werden.
Modernisierung im bewohnten Bestand mit der elektrischen Flächenheizung
Als praktisch in der Modernisierung erweist sich die elektrische Flächenheizung insbesondere aufgrund ihrer geringen Aufbauhöhe ab 3 mm und ihres geringen Gewichts. Damit ist eine nachträgliche Installation nahezu in jedem Objekt möglich. Insbesondere im bewohnten Bestand bietet sich die Ausführung als Deckenheizung oder Wandheizung an.
Bei der Planung und Verlegung von elektrischen Flächenheizungen in Boden oder Wand sind ein paar Spielregeln zu beachten. Zwar sind momentan für die Installation keine speziellen Wärmedämmvorschriften aktiv, dennoch ist ein Blick auf die Dämmung des Gebäudes notwendig. Die meisten vorhandenen Wärmedämmungen zwischen Estrich und Rohbetondecke sind zwar ausreichend, sollten aber generell überprüft werden. Auch hier gilt der Leitsatz: Je besser die Wärmedämmung, desto geringer der spätere Energiebedarf.
Zudem muss im Vorfeld der Planung bereits geklärt sein, wie der Raum eingerichtet werden soll, da die Heizelemente nicht großflächig abgedeckt werden sollten. Im Übrigen ist bei der Planung zu beachten, dass mindestens 50 mm Abstand von allen aufsteigenden Bauteilen (Wände, Dusche usw.) sowie mindestens 30 mm Abstand von leitfähigen Gebäudeteilen eingehalten wird.
Wird die Decke zur Nachrüstung der Elektro-Flächenheizung genutzt, ist es nicht notwendig bestehende Bodenaufbauten und Bodenbeläge zu entfernen. Dies spart Zeit und Geld. Über die Decke kann eine große Heizleistung erreicht werden, da nahezu die gesamte Fläche nutzbar ist. Nur Aussparungen für Lampen oder Strahlen müssen im Vorfeld geplant werden.
Im nachfolgenden Beispiel wird die Nachrüstung einer elektrischen Deckenheizung mit Hilfe einer Folienheizung im bewohnten Bestand gezeigt.



Heizungsaustausch in selbst bewohnten Ein – und Zweifamilienhäusern
Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es bei einem Heizungsaustausch mit Umstieg auf eine Stromdirektheizung keine Auflagen oder Einschränkungen in dem seit 2024 gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Empfehlenswert sind hier zusätzlich die Nutzung von selbst erzeugtem PV-Strom, ein erhöhter Wärmeschutz sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Durch geringere Investitionskosten für die elektrische Flächenheizung im Vergleich zu einer zentralen, wassergeführten Wärmeversorgung kann gezielt in den Ausbau einer PV-Anlage investiert werden, um Betriebskosten zu senken und den nachhaltigen Energieverbrauch zu fördern. Ein weiterer “Effizienzpartner” in gut gedämmten und dichten Gebäuden ist eine Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, die selbst große Frischluftmengen mit der Abluft vorwärmt und so Heizung und Geldbeutel entlastet.
Heizungsaustausch in vermieteten Ein – und Mehrfamilienhäusern
Bei vermieteten Bestands-Immobilien, die vor einem Heizungstausch ein wasserbasiertes Heizungssystem hatten, schreibt der Gesetzgeber beim Einbau einer elektrischen Flächenheizung vor, dass der bauliche Wärmeschutz nach §16 und §19 GEG um mindestens 45% übertroffen sein muss, dies entspricht einem geforderten Effizienzhausstandard 40 (EH40).
Für nicht selbst bewohnte Bestandsgebäude ohne ein zuvor genutztes wasserbasiertes Heiz-System ist bei einem Wechsel zur elektrischen Flächenheizung der bauliche Wärmeschutz des Effizienzhausstandards 55 (EH55) einzuhalten.
Details zum Einsatz der elektrischen Flächenheizung im Rahmen des aktuellen GEGs: Link.




