Fördermöglichkeiten für die Flächenheizung und Flächenkühlung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Eigentümer umfassend beim Umstieg auf energieeffiziente und erneuerbare Heizsysteme sowie bei der Optimierung bestehender Anlagen. Da Flächenheizungen und Flächenkühlungen durch ihre niedrigen Systemtemperaturen die ideale Basis für moderne Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen bilden, profitieren sie im Rahmen der Sanierung von attraktiven Förderkonditionen.

Das Förderprogramm im Überblick

Die Förderung gliedert sich nach Zuständigkeiten und Maßnahmen:

  • Heizungstausch & Umfeldmaßnahmen (KfW): Die Förderung für den eigentlichen Wärmeerzeuger wird über das KfW-Programm 458 beantragt. Besonders wichtig: Wird im Zuge dieses Heizungstausches eine wassergeführte Flächenheizung oder Flächenkühlung neu eingebaut oder erweitert, zählt diese inklusive aller Nebenarbeiten (z. B. Demontage Alt-Heizkörper, Fräs- und Verlegearbeiten, Estrich, Erneuerung des Bodenbelags) zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen. Sie wird mit demselben Fördersatz wie die neue Heizung bezuschusst.

  • Sonstige Effizienzmaßnahmen & Heizungsoptimierung (BAFA): Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie die nachträgliche Optimierung bestehender wassergeführter Heizungssysteme (inkl. hydraulischem Abgleich nach Verfahren B) werden weiterhin beim BAFA beantragt.

  • Wichtiger Hinweis zu elektrischen Flächenheizungen: Direkt-elektrische Flächenheizungen erhalten im BEG-Einzelmaßnahmenprogramm keine prozentuale Heizungs- oder Optimierungsförderung. Sie können jedoch im Rahmen einer kompletten Effizienzhaus-Sanierung (KfW-Kredit 261) als Bestandteil des Gesamtkonzepts berücksichtigt werden.

Fördersätze, Förderboni und Budgets

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni (z. B. Klimageschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Tausch alter fossiler Heizungen sowie einem einkommensabhängigen Bonus für selbstnutzende Eigentümer) zusammen.

  • Maximaler Fördersatz: Bis zu 70 % Zuschuss für den Heizungstausch.

  • Förderfähige Ausgaben (Heizungstausch / KfW): Gedeckelt auf 30.000 € für die erste Wohneinheit.

  • Förderfähige Ausgaben (Effizienzmaßnahmen & Optimierung / BAFA): Zuzüglich bis zu 30.000 € (bzw. bis zu 60.000 € bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans – iSFP) pro Wohneinheit.

  • Kombination: Beide Budgets lassen sich kombinieren, sodass für Sanierungsvorhaben im Einfamilienhaus bis zu 90.000 € an förderfähigen Gesamtausgaben pro Kalenderjahr angerechnet werden können.

  • Ergänzungskredit: Zur Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils steht Selbstnutzern mit Förderzusage ein zinsvergünstigter KfW-Ergänzungskredit (bis zu 120.000 € Kreditsumme) zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis zum Antragsverfahren:

Vor der Antragstellung bei KfW oder BAFA muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem ausführenden Fachbetrieb geschlossen worden sein. Dieser Vertrag muss zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung bezüglich der Erteilung des Förderbescheids sowie das geplante Umsetzungsdatum enthalten.

Vergleichsrechner zur Förderhöhe

Um die voraussichtliche Förderquote und die Zuschusshöhe für Ihr spezifisches Sanierungsvorhaben schnell zu ermitteln, steht der kostenlose Vergleichsrechner des Öko-Zentrums NRW zur Verfügung. Durch Eingabe der geplanten Maßnahmen (z. B. Wärmepumpen-Neuinstallation inkl. Flächenheizung als Umfeldmaßnahme), der Anzahl der Wohneinheiten und der voraussichtlichen Investitionskosten berechnet das Tool die zu erwartende Fördersumme.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG 5.3 Heizungstausch

Als förderfähige Investitionskosten gelten grundsätzlich die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Hier gilt es jedoch die Unterschiede zwischen Neubau und Gebäudebestand zu berücksichtigen.

Im Neubau können Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Heizung stehen, bis zum Anschluss an die Wärmeverteilung (Heizkreisverteilung) berücksichtigt werden. Alle darüber hinausgehenden Kosten wie z.B. der Einbau von Fußbodenheizungen oder Heizkörpern können nicht angerechnet werden.

Im Gebäudebestand (d.h. Gebäude, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als zwei Jahren eine Heizung installiert war) sind ergänzend zu den zuvor genannten Kosten auch energetische Optimierungen der Wärmeverteilung (z.B. Wärmedämmung von Rohrleitungen) und Wärmeübergabe (z.B. Ersatz alter Standardheizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper), der Warmwasserbereitung sowie die für den neuen, förderfähigen Wärmeerzeuger erforderlichen Sanierungen/Umbauarbeiten von Heiz-/Technikräumen und Schornsteinen förderfähig.

Wird eine wassergeführte Flächenheizung im Zuge eines Heizungstausches installiert, zählen alle Kosten (Material, Verlegung, Estrich, Bodenbelag) zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen der neuen Heizung.

  • Fördersatz: 30 % Grundförderung + optionale Boni (Klima-Geschwindigkeit: 20 %, Einkommen: 30 %). Deckelung bei 70 %.
  • Zuständigkeit: KfW (Programm 458).
  • Förderfähige Kosten: Bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

Fördermittel der Heizung auch für Umfeldmaßnahmen nutzbar

Besonders interessant ist, dass Sanierer die Förderung der Heizung auch für viele Umfeldmaßnahmen nutzen können. Gemeint sind damit Sanierungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen. Wer finanzielle Unterstützung für eine Wärmepumpe erhält, kann diese beispielsweise auch für die Herrichtung von Technikräumen oder Aufstellplätzen nutzen. Gleiches gilt für den Austausch von Heizkörpern, das Nachrüsten einer Flächenheizung oder das Durchführen des hydraulischen Abgleichs. Wer ähnliche Maßnahmen im Zuge der Heizungssanierung umsetzt, bekommt für diese Fördermittel in gleicher Höhe.

Einen detaillierten Überblick über förderbare Kosten und Umfeldmaßnahmen gibt das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG 5.4 Heizungsoptimierung

Gefördert werden u.a.:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Einbau von (wassergeführten) Flächenheizungen, … und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B gemäß Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen)“ der VdZ-Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V. der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Förderung der Heizungsoptimierung wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist bei einer Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich (außer Maßnahme nach Nummer 5.4 b).

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html

Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG 5.2 Anlagentechnik

Gefördert werden:

Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten iSFP ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html

Steuerabzug bei energetischer Sanierung

Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen bietet als “zweite Säule” der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung eine Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen. Mit ihr ist es möglich Aufwendungen energetischer Sanierungen ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren durch einen prozentualen Abzug von 20% über drei Jahre bis maximal 40.000 Euro pro Objekt von der Steuerschuld abzusetzen. Der Steuerabzug bei energetischer Sanierung, bspw. Optimierung bestehender Heizungsanlagen gilt, sofern diese älter als zwei Jahre sind. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind, unter anderem die Flächenheizung und -kühlung. Die Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gelten befristet für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Die geplante Laufzeit von 10 Jahren schafft die Möglichkeit für die Branche der energetischen Gebäudesanierungen, sich auf die steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen einzustellen und entsprechende Kapazitäten aufbauen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) (BAFA und KfW) – Zuschuss und Kredit

Info       

  • Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)
  • Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz)
  • Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Fördersatz          

  1. Heizungstausch:

30 % Grundförderung
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
30 % Einkommensbonus
→ 30 bis max. 70 % für den Heizungstausch für private Selbstnutzer

  1. Effizienz-Einzelmaßnahmen:

15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung,
ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

  1. Ergänzungskredit:

Zinsvergünstigter Kredit von 2,5 % für erste Zinsbindungsfrist (nur bei Förderzusage erhältlich)
50 % Fachplanung und Baubegleitung

förderfähige Ausgaben
Heizungstausch: max. 30.000 €
Sonstige Effizienzmaßnahmen: zuzüglich 30.000 € bis max. 60.000 € (mit iSFP)
→ max. 90.000 € möglich

Ergänzungskredit: max. Kreditsumme 120.000 €

Fazit:

Die Flächenheizung ist immer die Basis eines Niedrigtemperatur-Heizsystems. Wärmepumpe und Brennwertkessel erreichen nur in Kombination mit der Flächenheizung die besten Wirkungsgrade und niedrigsten Betriebskosten. Darüber hinaus bietet diese Kombination auch die größtmögliche Gestaltungsfreiheit bei der Inneneinrichtung und die beste thermische Behaglichkeit. Konsequenterweise werden daher Flächenheizungen und Flächenkühlungen im Rahmen der Förderprogramme stark berücksichtigt.

FAQ

Ja, im Rahmen der BEG-Förderung sind Maßnahmen zur thermischen Verbesserung der Gebäudehülle oder Optimierung der Anlagentechnik förderfähig. Wenn das Flächensystem für die Kühlung (in Verbindung mit einer Wärmepumpe) ausgelegt wird, sind diese Systemkomponenten als Teil der Wärmeerzeugung bzw. Umfeldmaßnahme förderfähig.

Die sich aus den Förderrichtlinien ergebenden Fördersätze und Konditionen hat das Ökozentrum NRW auf dieser Seite anschaulich zusammengefasst.

Der hydraulische Abgleich.

Der hydraulische Abgleich ist jetzt Fördervoraussetzung!

Eine wichtige Voraussetzung für die einwandfreie Funktion und den energieeffizienten Betrieb einer Flächenheizung ist eine abgestimmte Hydraulik. Durch die Effizienzgewinne von bis zu 10% wird dadurch auch ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Seit 2020 ist der hydraulische Abgleich Fördervoraussetzung im BAFA-Förderprogramm.

Rund 2 Millionen Wohnungen sind allein in Nordrhein-Westfalen sanierungsbedürftig. Angesichts steigender Energiepreise sollte sich der Sanierer für eine Flächenheizung, also Fußboden-, Wand oder Deckenheizung, entscheiden, denn die wärmetechnische Modernisierung beginnt idealerweise bei der Heizungsanlage. Lediglich 11 Prozent der Gesamtkosten fallen hier an, können aber über 40 Prozent Energieeinsparung  bringen.

Nur die Flächenheizung setzt die Niedrigtemperaturheiztechnik optimal um. Eine niedrige Vorlauftemperatur von max. 35 ° reicht problemlos aus, um große Heizflächen zu versorgen. Das Ministerium für Bauen und Wohnen empfiehlt die Flächenheizung auch aus diesem Grund. In Kombination mit den alternativen Energiequellen wie Umweltwärme aus Sonne, Luft oder Boden und die Brennwerttechnik lassen sich die Einspareffekte nochmals deutlich steigern.

Die Modernisierung einer Altbauwohnung ist die ideale Gelegenheit, durch eine Fußbodenheizung Wärmekomfort mit Werterhalt zu verbinden. Für die Althaussanierung sind spezielle Systeme für den nachträglichen Einbau  entwickelt worden. Es kommen Rohrsysteme, Flächenheizelemente, Kapillarrohrsysteme und elektrische Heizleitungen bzw. Heizfolien zum Einsatz. Sie sind leichter, bedeuten also besonders für Holzbalkendecken keine übermäßige Belastung. Zudem fällt das Trockenverlegesystem erheblich niedriger aus. Die Maximalhöhe des Fußbodenaufbaus beträgt lediglich ca. 50 mm. Dünnschichtige Verbundsysteme benötigen nur 20 mm Aufbauhöhe. Die Trockenestrichplatten sind schnell und sauber verlegt. Unmittelbar nach dem Einbau lässt sich der “Klimaboden” bereits begehen. Die vorgefertigten Elemente sind optimal für eine stilvolle Sanierung. Das Ambiente alter Bausubstanz wird nicht durch störende Heizelemente beeinträchtigt. Hohe Räume werden nicht überflüssig beheizt.

Überhaupt wirtschaftet die Fußbodenheizung sparsam. Mit ihren speziellen Systemen für Renovierung und Modernisierung bietet die Flächenheizung und Flächenkühlung modernste Technik, die den Charme alter Häuser erhält und betont. Zudem lässt sie sich ideal mit vielen Belägen kombinieren: Parkett und Laminat ebenso wie keramische Fliesen oder Teppichboden.

Der Flächenheizungsfinder ermöglicht Bauherren, Planern, Handwerkern und Architekten aus dem vielfältigen Leistungsspektrum der Anbieter am Markt die Unternehmen herauszufiltern, die für ihr Bauvorhaben die entsprechenden Lösungen bieten.

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