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Zertifizierte BVF Siegel-Qualität | www.bvf-siegel.deSiegelattribute

  1. Der Siegelnutzer hat seine Innovationsentwicklung infrastrukturell organisiert.
  2. Der Siegelnutzer integriert die Kunden in die Innovationsentwicklung unter anwendungsspezifischer Relevanz.
  3. Der Siegelnutzer betreibt eine permanente und dokumentierte Eigenkontrolle oder Fremdüberwachung seiner Systemkomponenten.
  4. Der Siegelnutzer markiert seine Produkte und Verpackungen mit einer eindeutigen Produkt- und Herstellerkennzeichnung.
  5. Der Siegelnutzer offeriert ein Sortiment entsprechend DIN EN 1264 bzw. EN 50559 und EnEV einschließlich systemumfassender Garantiezusage.
  6. Der Siegelnutzer bietet nur Produkte und Techniken an, die den Kunden eine Werkleistung nach VOB ermöglichen.
  7. Die Vorgaben des Siegelnutzers an die Produktverarbeitung orientieren sich an der BVF-Richtlinie „Schnittstellenkoordination“.
  8. Der Siegelnutzer zertifiziert oder lässt die Funktion und Eigenschaften seiner Systeme durch angemessene Verfahren zertifizieren, wie zum Beispiel: DIN CERTCO, wärmetechnische Prüfung nach EN 1264,EN 50559
  9. Der Siegelnutzer setzt seine Produkte über den fachlich versierten Großhandel und/oder das Handwerk ab.
  10. Der Siegelnutzer unterhält einen im Inland ansässigen und fachlich geschulten Außendienst (Für OEM- und Systemgeschäft nicht notwendig)
  11. Der Siegelnutzer betreibt eine Homepage in deutscher Sprache. Diese bietet kostenlose Services an, die auch in Deutsch abrufbar sind.
  12. Der Siegelnutzer bietet eine technischeund kaufmännische Hotline an. Die Beratung erfolgt ohne Zusatzkosten und in deutscher Sprache. Über die technische Hotline erreicht man einen direkten Kontakt zur Anwendungstechnik, Kundendienst und/oder Vertrieb.
  13. Der Siegelnutzer unterstützt die branchenüblichen Standards der technischen Datenkommunikation (Bsp.: VDI 3805, Kurztexte, Langtexte, etc).
  14. Die Daten des Siegelnutzers für die branchenüblichen Schnittstellen unterliegen einer regelmäßigen update-Routine.
  15. Der Siegelnutzer bietet einen Planungsservice an. Oder er stellt für die Planung Daten oder Software zur Verfügung.
  16. Der Siegelnutzer stellt seinen Kunden deutschsprachige Unterlagen (Datenblätter, Montageanleitungen und -tricks, Betriebsanleitungen, FAQ, Empfehlungen für angrenzende Produkte und Werkstoffe u.ä.) zur Verfügung. Die Unterlagen sind kostenlos. Die Unterlagen unterliegen einem permanenten Update.
  17. Der Siegelnutzer unterstützt die Verkaufsaktivitäten seiner Kunden durch angemessene Instrumente. Die können sein: Musterbereitstellung, Messeteilnahme, etc.
  18. Der Siegelnutzer dokumentiert seine Termintreue durch ein geeignetes Reporting. Er hat i.d.R. Transportzeiten unter 72 Stunden.
  19. Der Siegelnutzer unterhält eine Logistikplattform in der EU.
  20. Der Siegelnutzer bietet seinen Kunden eine Einweisung in die Nutzung der Produkte auf der Baustelle an.
  21. Der Siegelnutzer hat ein strukturiertes, aktives Schulungsangebot.
  22. Schulungsstandort ist Deutschland.
  23. Der Kundendienst / technische Service und das Reklamationswesen müssen infrastrukturell organisiert sein. Es gibt eine organisatorisch klar erkennbare Zuständigkeit und dauerhafte Besetzung der Position. Diese wird durch das betriebliche Qualitätswesen dokumentiert.
  24. Die Kontaktstelle für die Ersatzteilbeschaffung sowie Reklamationen und Retouren muss in Deutschland liegen.
  25. Der Siegelnutzer hat die Versorgung mit Ersatzteilen oder technisch kompatiblen Produkten 10 Jahre zu garantieren.
  26. Die Verfügbarkeit der Ersatzteile innerhalb von 48 h durch eine Präsenz in der EU muss gewährleistet sein.
  27. Eine individuelle Reaktion auf eine Reklamation sollte innerhalb von 3 Werktagen erfolgen
  28. Der Siegelnutzer offeriert für seine Geschäftsbeziehung keine Bestimmungen, die unterhalb der nationalen Bestimmungen, wie VOB, BGB, etc. liegen.
  29. Der Ort der Anspruchstellung ist für die Kunden Deutschland.
  30. Der Siegelnutzer hat ein geprüftes und zertifiziertes System zur Rückführung von Verpackung und Produktresten.
  31. Der Siegelnutzer betreibt seine Produktion unter Einhaltung der gültigen EU Umwelt-Standards (z.B. REACH).
  32. Beim Siegelnutzer sind die Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Rohstoffe und deren Recyclingfähigkeit gegeben, dokumentiert und einsehbar.
  33. Der Siegelnutzer betreibt keine Kinderarbeit. Er hält den Arbeitsschutz und Sicherheitsbestimmungen ein. Er diskriminiert nicht!
  34. Der Siegelnutzer muss am jährlichen Nutzertreffen teilnehmen.
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