Beantragung des BVF-Siegels
- Mitglieder des BVF können als Systemanbieter oder als Komponentenanbieter das Siegel beantragen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Erfüllung der Siegelattribute.
Zum Siegelvergabeverfahren existiert ein verbindlicher Kriterienkatalog und eine separate Satzung. Der BVF Siegelausschuss prüft die Einhaltung und überwacht die Siegelträger. - Bewerbungsunterlagen: BVF Mitgliedsfirmen können diese in ihrem passwortgeschützen Bereich herunterladen. Hier geht es zu den Unterlagen
- Nichtmitglieder kontaktieren die BVF Geschäftsstelle.
Die mit dem BVF Siegel ausgezeichneten System- und Komponentenanbieter müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Der Hersteller / Systemanbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Regeln der Technik sowie von den Produkten berührenden Verordnungen und Gesetze.
- Der Hersteller / Systemanbieter vertreibt seine Produkte über geschultes und fähiges Fachpersonal. Voraussetzung ist dabei ein bestehender Kundendienst zur Beratung und Information aller Kunden und Interessenten.
- Der Inhaber des BVF Siegels gewährleistet für seine Produkte und Leistungen im Rahmen seiner Garantie und Gewährleistungsvereinbarungen. Diese sind über einen gültigen Haftpflichtvertrag mit einem Versicherer abgesichert.
- Darüber hinaus müssen alle weiteren Anforderungen des gültigen Kriterienkatalogs erfüllt werden.

